Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht München verteidigt bundesweit in Jugendrafsachen, Verkehrsrafsrecht, Führerscheinrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten

 

 
 

Blog zum Thema Strafrecht

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Anklage wg Rollerbeschädigung

2012-02-22 17:55:17 / 00380
Ein zwanzigjähriger Münchner muß sich diese Woche vor dem Jugendgericht am Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende letzten Jahres in der Nacht vor Silvester in Schwabing absichtlich einen auf dem Gehsteig Piaggio-Roller umgeworfen und dabei erheblich beschädigt zu haben. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft soll ein Zeuge dies beobachtet haben und die Tat gleich der Besitzerin des Rollers mitgeteilt haben, als die ebenso zufällig wie er selber kurz nach der Tat am Tatort eingetroffen war, so kurz danach, daß der Angeklagte passenderwise auch gleich noch wenige Mimuten später festgehalten und die Polizei hinzugeholt werden konnte.



Anklage wg Rollerbeschädigung


Strafbefehl für Unfallflucht

2012-02-22 09:23:54 / 00379
Ein etwa fünfzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in seiner Post gefunden, der ihm vom Strafrichter am Amtsgericht Dachau geschickt worden war. Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II hatte der Mann letztes Jahr beim Einparken mit seinem 3er BMW in einem Parkhaus in Dachau einen daneben geparkten Ford am vorderen Kotflügel beschädigt und sich dann entfernt, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Schaden an dem anderen Auto beträgt angeblich über Euro 3.000. Zeugen beahupten, den Angeklagten beobachtet und zu seiner Überführung beigetragen zu haben.



Strafbefehl für Unfallflucht


Einstellung bei Körperverletz.

2012-02-02 19:26:44 / 00378
Soeben wurde das Strafverfahren gegen einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig eingestellt. Der etwa achtundzwanzigjährige Münchner war vor gut einem halben Jahr von der Staatsanwaltschaft München I wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden: Ihm war vorgeworfen worden, kurz nach einer ersten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu etwa einem Jahr auf Bewährung erneut zusammen mit seinem Freund geschlägert zu haben. Damit soll er innerhalb offener Bewährung erneut und zudem einschlägig straffällig geworden sein, im Falle einer erneuten Verurteilung wegen desselben Delikts hatte ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe (diesmal ohne Bewährung) gedroht, sondern auch der Widerruf der ersten Bewährung, was für ihn eine Haftzeit von mehr als eineinhalb Jahre bedeutet hätte. Das Risiko für den Angeklagten war auch deshalb nicht unerheblich, da er beide Male stark alkoholisiert war.



Einstellung bei Körperverletz.


Strafe für Gullydeckel-Werfen

2012-02-01 19:00:31 / 00377
Ein 21-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Amtsgericht Ebersberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung erhalten. Ihm wird zur Last gelegt, letztes Jahr im Sommer auf dem Rückweg von einer Party in der Nähe von Ebersberg in der Nacht Gullydeckel aus der Straße gerissen und auf die B 304 geworfen zu haben. Des Weiteren soll er am Straßenrand Sträucher ausgerissen und dann auf die Fahrbahn geworfen haben, ja sogar einen ganzen Betonpflock. Der sehr kräftige Angeklagte war unbestreitbar stark alkoholisiert, - er hatte auf der Party etwa 20 Cocktails getrunken, was bei seinem Körpergewicht zu einem Blutalkoholwert von knapp 1,5 Promille geführt hatte. Problematisch wurden diese Taten dadurch, daß zwei Autos die Gullydeckel auf der Straße übersehen hatten und darüber gefahren waren, was zu Schäden an den Autos und zu Verletzungen bei den Autofahrern geführt hatte.



Strafe für Gullydeckel-Werfen


Ermittlung des Staatsschutzes

2012-01-30 20:50:29 / 00374
Ein Achtundzwanzigjähriger sieht sich seit vorletzter Woche Ermittlungen des Staatsschutzes ausgesetzt: der Mann steht im Verdacht, in einer Tankstelle in der Nähe von München einem Taxifahrer mit einem Faustschlag die Nase gebrochen zu haben, nachdem der ihn an der Tankstelle abgesetzt hatte und mit ihm bei einem nächtlichen Café in Streit geraten war. Die Einschaltung des Staatsschutzes war erfolgt, da ein Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung mit dem Taxifahrer und der früheren Zugehörigkeit des Beschuldigten zur Neonazi-Szene vermutet worden war. Der Beschuldigte war bis vor einem Jahr Mitglied einer Nazivereinigung, war aber dann ausgestiegen und hatte sich nur noch zur Klärung von finanziellen Fragen mit seinen früheren Kumpanen getroffen. Da die gerade an einer Demo teilnahmen war er hier mitgegangen. Hierauf gründete sich der Verdacht, der Beschuldigte sei Mitglied der Szene und habe im Anschluß an die Demo mit ausländerfeindlichen Motiven die Schlägerei angefangen.



Ermittlung des Staatsschutzes


Haft für Ärger mit Polizisten

2012-01-23 21:20:59 / 00373
Ein achtundzwanzigjähriger Münchner wurde heute vom Amtsgericht München wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Mann wurde schuldig gesprochen, im Juli letzten Jahres vor einem Club in der Münchener Innenstadt zunächst in Streit geraten zu sein mit dem Türsteher, der den Angeklagten und seinen Freund nicht hatte einlassen wollen. Der Angeklagte war mit seinem Kumpel mit einer Bierflasche in der Hand und stark alkoholisiert vor dem Club aufgetaucht und abgewiesen worden, was in einen lauten Streit mit dem Türsteher und viele Beleidigungen gemündet war. Als der Angeklagte daraufhin vor dem Club mit seinem Kumpel beratschlagte, was nun zu tun sei, kam ein Streit mit einem Gast dazu, der ebenfalls vor dem Club stand und rauchte. Der Streit mündete in eine körperliche Auseinandersetzung, als der rauchende Gast den Angekagten schlug und der zurück schlug.



Haft für Ärger mit Polizisten


Bußgeld wg. Sex ohne Kondom

2012-01-17 21:51:46 / 00372
Gegen die Inhaberin eines Bordells im Großraum München ist soeben von der Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeleitet worden. Hintergund ist eine Durchsuchung der "Sitte" im Bordell der Betroffenen im letzten Jahr, wo angeblich Hinweise auf ein organisiertes Nichtbenutzen von Kondomen gefunden worden sein sollen: Die Betroffene soll nach der Meinung der Sitte den Kunden verschiedenen "Leistungen" ohne Kondome angeboten haben. Die Betroffene bestreitet den Vorwurf: Nach der üblichen Praxis in den Bordellen arbeiten die Prostituierten auf eigene Rechnung und in eigener Regie, der jeweilige Betreiber des Bordells vermietet lediglich die Zimmer an die Frauen auf Zeit, die Frauen wechseln teilweise wochen- oder sogar tageweise. Sie stehen also in keinem Abhängigkeitsverhältnis vom Bordellbetreiber. Die Frauen arbeiten auch auf eigene Rechnung und regeln ihre Arbeit selbst.



Bußgeld wg. Sex ohne Kondom


Anklage wg Standl-Beschädigung

2012-01-14 18:04:17 / 00371
Ein 18-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat vor ein paar Tagen Post vom Münchner Amtsgericht bekommen, die eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München enthielt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, im Juli des letzten Jahres spätabends einen Dönerwagen beschädigt zu haben, indem er zusammen mit seinem Freund versucht haben soll, in einen Dönerwagen einzubrechen und mit einer Eisenstange die Türe aufzubrechen. Wegen des Einschreitens eines Passanten war der Aufbruchsversuch aber abgebrochen worden. Die Überraschung war zunächst groß zuhause, da der Schüler von der ganzen Sache nicht nur den Eltern nichts gebeichtet hatte, sondern auch selber kaum mehr etwas wußte davon. Er hatte die Sache nicht verdrängt, sondern war nach dem Konsum einer halben Flasche Wodka am früheren Abend vor der Tat so betrunken, daß er kaum mehr Erinnerung hat. Die Anklage lautet daher auf versuchten Diebstahl in einem bes. schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung.



Anklage wg Standl-Beschädigung


Einstellung bei sex. Mißbrauch

2012-01-13 21:09:31 / 00370
Soeben hat die Staatsanwaltschaft München II das Ermittlungsverfahren gegen einen Mann von etwa Mitte Dreißig aus dem Großraum München (Verteidiger RA Florian Schneider) gemäß 170.II eingestellt, dem vorgeworfen worden war, die Tochter seiner damaligen Lebensgefähtin mehrfach sexuell mißbraucht zu haben. Das Mädchen hatte plötzlich und mehr oder minder aus heiterem Himmel behauptet, der Mann habe sie im Alter von etwa sieben Jahren im Badezimmer der Wohnung ihrer Mutter mißbraucht, während die Mutter nebenan geschlafen habe. Aufgrund der Anschuldigungen des Mädchens erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München sofort einen Haftbefehl gegen den Mann. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vehement, der Staatsanwalt glaubte jedoch von Anfang an dem Mädchen und weigerte sich, wenigstens einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls zuzustimmen, jedenfalls so lange, bis die Aussage des Mädchens ausreichend überprüft werden konnte. Der Mann blieb daher für einige Monate in Haft.



Einstellung bei sex. Mißbrauch


Anklage wegen KFZ-Diebstahls

2012-01-10 19:05:06 / 00369
Ein polnischer Staatsangehöriger (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Autodiebstahls. Der siebundzwanzigjährige Pole soll nach den Ermittlungen der Polizei München zusammen mit einem Landsmann im frühen Herbst aus Polen nach München gekommen sein einzig mit dem Plan, ein Fahrzeug einer deutschen Premiummarke zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Daher sei man zu zweit eingereist, da der Angeschuldigte hinter seinem Landsmann herfahren und das Fahrzeug nach Polen bringen sollte. Der Plan wurde ausgeführt und in Giesing ein 5er BMW gefunden, aufgebrochen und weggefahren. Da die Polizei die Wohngegend in Giesing gerade besonders im Blick hatte wurden die beiden Autos angehalten und Beide verhaftet. Der Angeschuldigte räumte sofort und unumwunden seine Tat ein und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim.



Anklage wegen KFZ-Diebstahls


Führerscheinentzug bei Ecstasy

2012-01-09 20:09:20 / 00368
Die Führerscheinstelle beim Kreisverwaltungsreferat München hat soeben einem 32-Jährigen (Anwalt: RA Florian Schneider) angekündigt, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil er im Jahre 2008 vom Amtsgericht München wegen des Besitzes von 4 XTC-Tabletten zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Münchner hatte damals in einem Club auf dem Boden einen Geldschein gefunden, in den vier Ecstasy-Tabletten eingewickelt waren. Er hatte es nur auf den Geldschein abgesehen, die Tabletten waren ihm egal, er wollte sie so schnell wie möglich wegwerfen und steckte sie zunächst ein, da ihm ein Herumtragen in der Hand zu gefährlich erschien. Kurz darauf wurde er von der Polizei kontrolliert, die die 4 Tabletten natürlich fand und sofort ein Emittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes von Drogen einleitete, das Amtsgericht München erließ später einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen ihn, den der Münchner akzeptierte.



Führerscheinentzug bei Ecstasy


Strafbef. wg. Körperverletzung

2012-01-05 18:57:29 / 00366
Der Strafrichter am Amtsgericht Erding hat gegen einen über sechzigjährigen Mann (Verteidiger RA F. Schneider) soeben einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung erlassen und gleichzeitig eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze verhängt. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, seinen ehemaligen Nachbarn grundlos geschlagen zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Sein Nachbar habe ihn über Jahre hinweg drangsaliert, habe ihn in den vergangenen Jahren schon mehrmals angegriffen und buchstäblich jede Gelegenheit genutzt, ihn zu verfolgen und ihm und seiner Frau zu schaden. Deshalb sei er Kurzem weggezogen. Als er nur für einen Blick in seinen früheren Briefkasten nur ein einziges Mal zurückgekommen sei sei der Nachbar schon wieder über ihn hergefallen und habe ihn übelst zugerichtet. Der Angeklagte hat also im Gegensatz zum Nachbarn schwerste Verletzungen wie den Verlust eines Hodens von dem Überfall davongetragen.



Strafbef. wg. Körperverletzung


Freispruch wg Körperverletzung

2012-01-04 21:24:05 / 00365
Das Amtsgericht Dachau hat kurz vor Weihnachten einen Familienvater (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in seinem von insgesamt 3 Parteien bewohnten Haus seinen Nachbarn vorsätzlich geschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte von Anfang an Probleme gehabt mit dem Nachbarn, der jede Gelegenheit genutzt hatte, um Ärger zu machen. Jeder noch so kleine Anlaß war genutzt worden für Vorwürfe und Hänseleien, -wohl mit der Absicht, den Angeklagten aus dem Haus hinauszuekeln. Da der Angeklagte jedoch Eigentümer der von seiner bewohnten Wohnung war und ist war ihm trotz des ständigen Ärgers mit der Nachbarschaft ein Auszug schwergefallen.



Freispruch wg Körperverletzung


Führerscheinentziehung bei Alk

2012-01-03 08:59:36 / 00364
Ein etwa Sechzigjähriger mußte sich soeben in München mit dem Gedanken anfreunden, in den nächsten Monaten seinen täglichen Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, anstatt das Auto zu nehmen, obwohl er jeden Tag etwa zwanzig Kilometer einfach zurückzulegen hat. Hintergrund hierfür ist ein Vorfall vom 23.12.2011. Die Polizei in München hatte ihn spätabends angehalten, als er mit seinem Auto in Schlangenlinien stadtauswärts unterwegs war.



Führerscheinentziehung bei Alk


Führerscheinentziehung

2011-12-20 21:15:49 / 00363
Das Amtsgericht Freising hat soeben gegen einen Handwerker aus.der Umgebung von Abensberg (Verteidiger RA F. Schneider) Strafbefehl wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen, der die ziemlich saftige Geldstrafe von Euro 8.000 und sowie eine Sperrzeit von mehr als 1 Jahr enthält. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Weg zu einer Baustelle auf der Mittelspur der Autobahn bei etwa 120 km/h zunächst die Nebenlschlußleuchte angeschaltet zu haben, als ein anderes Auto ihm hinten zu nah aufgefahren war, - was ihn ängstigte, - und dann zusätzlich noch gebremst zu haben, als der aggressive Hintermann zwar zuerst zurückgefallen war, aber dann plötzlich noch mal Gas gegeben hatte und ihm dann so nah aufgefahren war, daß er dessen Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Aufgrund dieses Bremsmanövers war es zum Unfall gekommen, da der Hintermann wegen des Bremsmanövers in die Leitplanke gekracht war. Es war lediglich Sachschaden entstand entstanden.



Führerscheinentziehung


Anklage wegen Betrugs

2011-12-20 18:06:51 / 00362
Ein knapp Sechzigjähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Strafrichter am Amtsgericht München eine Anklage wegen des Verdachts des Betrugs in zwei Fällen erhalten. In dem einen Fall wird ihm vorgeworfen, eine Frau, die von Angeschuldigten in ihrer stark überschuldeten Lage Hilfe bei der unausweichlichen Umschuldung ihrer hohen Kredite erhofft hatte, abgezockt zu haben, im zweiten Fall soll er ein Darlehen genommen haben, ohne es zurückzahlen zu können. Der Schaden beläuft sich in beiden Fällen auf jeweils mehr als Euro 20.000, er ist in beiden Fällen nach wie vor offen. Der Angeschuldigte bestreitet den Vorwurf des Eingehungsbetrugs.



Anklage wegen Betrugs


Geldstrafe für gefährliche KV

2011-12-17 10:07:16 / 00361
Ein knapp dreißig Jahre alter Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider), dem die Staatsanwaltschaft München I gefährliche Körperverletzung vorwirft, wird nun mit einem Strafbefehl über gerade einmal 60 Tagessätzen davon kommen. Der Mann hatte abends beim Weggehen in einer Bar in München einer seiner Begleiterinnen, mit der es eine kleine Meinungsverschiedenheit über ein politisches Thema gegeben hatte, ein Cocktailglas ins Gesicht geworfen und sie dabei unterhalb des Auges verletzt. Da der Beschuldigte nicht einfach nur zugeschlagen hatte mit der Hand, sondern ein schweres Cocktailglas geworfen hatte lautete der Tatvorwurf auf gef. KV. Ursache dieser reichlich übertriebenen Reaktion war wohl vor allem die erhebliche Alkoholisierung des Beschuldigten. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und voll geständig.



Geldstrafe für gefährliche KV


Keine Haft bei THC-Anpflanzung

2011-12-16 22:48:01 / 00360
Ein etwa dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit dieser Woche einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) stellen: Der Mann hatte einen Teil seiner Wohnung in der Mitte von München für den Anbau von etwa 35 Cannabispflanzen genutzt, die zwar nicht besonders groß waren (auch wegen der eingeschränkten Lichtverhältnisse in der Wohnung), aber allesamt erntereif. Dieses gärtnerische Engagement des Mannes war über lange Zeit nicht weiter aufgefallen, zumal er (jedenfalls bislang unwidersprochen) nur für seinen eigenen Konsum angebaut hatte. Anläßlich einer Durchsuchung seiner Wohnung im Rahmen eines ganz anderen Ermittlungsverfahrens gegen seinen früheren Arbeitgeber, wo von Zollbeamten lediglich Gehaltsunterlagen gesucht worden waren, fanden die Beamten die Pflanzen und zogen die Kripo hinzu, die alle Pflanzen beschlagnahmte, ebenso wie gebrauchsfertiges Cannabis und jede Menge Cannabissamen.



Keine Haft bei THC-Anpflanzung


Bewähr. f. Steuerhinterziehung

2011-12-16 17:20:18 / 00359
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich bis diese Woche zwei Iraker (einer von ihnen verteidigt von RA F.Schneider) verantworten, denen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, durch eine Art Umsatzsteuerkarusell insgesamt Euro 1,1 Mio hinterzogen zu haben. Die Beiden waren bis März diesen Jahres in München als Goldhändler tätig. In ihren Geschäften beim Hauptbahnhof hatten sie systematisch Barrengold angekauft, auf das nach der noch letztes Jahr gültigen Rechtslage keine Umsatzsteuer anfiel. Der Gewinn wurde damit erzielt, daß sie dieses Barrengold nicht mehr wieder als Barren-, sondern als Altgold verkauften, indem sie die Goldbarren leicht beschädigten und dann leicht unter Kurswert, aber nun mit 19-prozentigem Mehrwertsteueraufschlag an einen Aufkäufer verkauften, der mit ihnen unter der Decke steckte. Absicht der beiden Angeklagten war es von Anfang an, die vereinnahmte Mehrwertsteuer (als Vorsteuer eigentlich erklärungsbedürftig und abzuführen) einbehielten



Bewähr. f. Steuerhinterziehung


Haftfortdauer bei Betrugsserie

2011-12-07 21:03:35 / 00358
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erding hat soeben gegen einen Dorfener (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftfortdauer angeordnet, der sich seit knapp 2 Wochen in Untersuchungshaft befindet. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bereits zum wiederholten Male eine ganze Reihe von Betrügereien zu Lasten von Ebay-Kunden, Einzelhändlern und sogar zu Lasten seiner Familienangehörigen begangen zu haben und sich damit nach vorläufiger Einschätzung in mehr als zehn Einzelfällen strafbar gemacht zu haben. Sehr schwer wiegt der Umstand, daß der Beschuldigte nicht nur mehrfach einschlägig vorbestraft ist, sondern auch, daß er vor Kurzem sogar eine Haftstrafe unter anderem wegen Betrugs verbüßt hat und sich derzeit unter Bewährung auf freiem Fuß befindet. Der von ihm mit seinen neuen Straftaten verursachte Schaden wurde ebensowenig wiedergutgemacht wie die vielen Schäden aus den früheren Taten.



Haftfortdauer bei Betrugsserie


Kein FE-Entzug trotz Tötung

2011-12-06 20:57:20 / 00356
Der Lastwagenfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider), der am gestrigen Montagmorgen auf der Rosenheimer Straße mit einer 23-jährigen Radlerin kollidiert war, behält vorläufig seine Fahrerlaubnis, obwohl die Polizei noch am Unfallort gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet hatte. Wie bereits den Medien zu entnehmen war der etwa 30-jährige Beschuldigte, der ursprünglich aus Thüringen stammt, im Auftrag seines Arbeitgebers mit seinem 12-Tonner mit Anhänger und einer Ladung Holz auf der Rosenheimer Straße stadtauswärts unterwegs gewesen, als er plötzlich von einer laut hupenden und wild gestikulierenden Autofahrerin gestoppt wurde. Ihm wurde bedeutet, er habe soeben eine Radfahrerin überfahren, die unter seinen Anhänger geraten sei. Als er aussteigt sieht er einige Meter weiter hinter sich eine junge Frau tot am Straßenrand liegen. Von einer Kollision hatte er jedoch nichts mitbekommen.



Kein FE-Entzug trotz Tötung


Anklage wg Steuerhinterziehung

2011-12-01 20:22:06 / 00354
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München müssen sich seit Donnerstag zwei irakische Staatsangehörige verantworten, denen die Staatsanltschaft vorwirft, im letzten Jahr systematisch das Finanzamt betrogen zu haben. Nach der Anklage haben die beiden Männer, die schon vor vielen Jahren vor Saddam Hussein aus dem Irak geflohen waren und in Deutschland zunächst Asyl und später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, durch abgesprochene Goldein- und -verkäufe Umsatzsteuer in Höhe von über Euro 1,1 Mio verkürzt zu haben. Nach den Ermittlungen der Steuerfahndung hatten die Beiden, die, - wie ihre christlichen Glaubensgenossen im Irak seit Jahrhunderten schon, - in München als Goldhändler arbeiteten, Barrengold an regulären Einkaufsstellen in München zum aktuellen Tagespreis erworben und dann unter Wert verkauft. Der Gewinn bestand nur in dem Nichterklären und - abführen der Umsatzsteuer.



Anklage wg Steuerhinterziehung


Haftbefehl wegen Betrugs

2011-11-27 18:42:39 / 00352
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erding hat diese Woche gegen einen 28-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl erlassen, dem eine ganze Reihe von Betrügereien vorgeworfen werden: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut hat der Beschuldigte wiederholt Einkäufe getätigt, ohne sie bezahlen zu können, indem er zB seine Kreditkarte verwendete, obwohl er wußte, daß sein Konto nicht gedeckt war. Gleichzeitig soll die Namen von Angehörigen verwendet haben für Telefonverträge, ohne daß die davon wußten. Erschwerend kam bei ihm hinzu, daß er einschlägig vorbestraft ist und wegen derartiger Delikte bereits in Haft war und derzeit unter Bewährung steht.



Haftbefehl wegen Betrugs


Haftbefehl für Autodiebstahl

2011-11-25 09:31:20 / 00351
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat soeben gegen einen siebenundzwanzigjährigen Polen (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl wegen des Verdachts des Bandendiebstahls von Kraftfahrzeugen erlassen: Dem Polen wird vorgeworfen, als Teil einer gut organisierten Bande unter anderem im Münchner Raum Fahrzeuge deutscher Premiummarken gestohlen und nach Polen gebracht zu haben, um sie dort zu verkaufen bzw. weiter nach Osten zu verbringen. Festgenommen worden war der Beschuldigte in einem BMW, der von seinem Bekannten in München gestohlen worden war und den er gerade nach Polen fahren wollte. Gleichzeitig wurde sein Bekannter aus Polen verhaftet, mit dem er aus Polen angereist war und der mit seinem Wagen vorneweg gefahren war. Da die Polizei in diesem Gebiet wegen zahlreicher KFZ-Diebstähle ganz offenkundig überwacht worden war wurden die beiden Beschuldigten schon kurz nach Fahrtantritt festgenommen und mußten in die JVA einrücken.



Haftbefehl für Autodiebstahl


Ein Freizeitarrest für gef. KV

2011-11-24 17:45:43 / 00350
Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte Mitte November über einen siebzehnjährigen Jugendlichen (RA F. Schneider) zu urteilen, dem vorgeworfen worden war von der Staatsanwaltschaft München, einen anderen etwa gleichaltrigen Jugendlichen körperlich schwer mißhandelt zu haben: Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Angeklagte letztes Jahr an Weihnachten in einem Münchner Club nach einem Streit mit dem anderen Jugendlichen dessen Kopf genommen und nach unten gedrückt und gleichzeitig sein eigenes Knie noch oben gezogen. Der andere Jugendliche hatte von dieser Tätlichkeit erhebliche Frakturen im Bereich der Nase erlitten, neben dem Nasenbein waren auch die Nasenpyramide und die Scheidewand gebrochen. Der Angeklagte räumte diese Tätlichkeit ein, begründete sein Handeln jedoch mit ständigen Provokationen des Opfers, das ihn den ganzen Abend nicht in Ruhe gelassen und ständig geärgert hatte. Unter diesen Provokationen war auch ein Kopfstoß des Opfers gegen ihn kurz zuvor gewesen.



Ein Freizeitarrest für gef. KV


Geldstrafe für Betrug

2011-11-23 09:10:11 / 00349
Anfang November mußte sich ein Sechzigjähriger vor dem Amtsgericht Erding verantworten, gegen den die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen Betrugs erhoben hatte: dem Münchner wurde vorgeworfen, am Flughafen sogenannte Bayerntickets der MVG aus dem Müll gefischt und an Touristen, die soeben mit dem Flieger gelandet waren und hilflos an den Ticketautomaten der MVG gestanden waren, für einige Euros verkauft zu haben. Der Angeklagte soll zwar Tickets verwendet haben, die für den aktuellen Tag noch Gültigkeit gehabt hatten, allerdings sei auf diesen Bayerntickets ausdrücklich aufgedruckt, daß sie nicht übertragbar seien. Damit seien die Touristen von dem sich als orts- und MVG-kundig gebenden Angeklagten getäuscht worden, da sie ein ungültiges S-Bahnticket gekauft hätten. Da die Kontrolleure der MVG den Angeklagten schon lange im Auge gehabt hatten sei jedoch ein Schaden bei den Touris nicht eingetreten, denn dem Angeklagten sei kurz nach dem Geschäft das Geld wieder abgenommen worden



Geldstrafe für Betrug


Bewährung für 1 kg Cannabis

2011-11-22 16:49:15 / 00348
Nach kurzer Untersuchungshaft Anfang des Jahres mußte sich Mitte Oktober ein inzwischen 21 jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Müncher Jugendgericht verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorwarf, mit etwas mehr als 1 Kilo Marihuana Handel getrieben zu haben: Der bei der Tat noch Zwanzigjährige hatte von einem Dealer in München zunächst nur kleine Mengen für seinen eigenen Konsum erworben und schlimmstenfalls mit Freunden geteilt. Auf Druck des Dealers, der ihm keine kleinen Mengen mehr verkaufen wollte, mußte er dann plötzlich im Kilobereich erwerben und diese für ihn ungewohnte Menge auch schnell absetzen, um seine Schulden bei dem Dealer bezahlen zu können. Das Gras bunkerte er zwar in einem guten Versteck, flog aber bei seinem Bemühen, schnell zu verkaufen, auf. Er ging sofort in Untersuchungshaft, kam aber schon nach einer Woche frei, nachdem er sehr offen und sogar überschießend ausgesagt hatte und zur Ftnahme des Dealers beigetragen hatte.



Bewährung für 1 kg Cannabis


Bewährung für Fahren ohne FE

2011-11-22 07:58:16 / 00347
Ende Oktober mußte sich ein Puchheimer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten, der nicht zum ersten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden war: Der Mann war im Frühjahr von der Polizei dabei ertappt worden, als er nachts mit seinem Roller durch Puchheimer kurvte, wiewohl er für diesen Roller keinen Führerschein hatte. Sein ursprünglicher Autoführerschein war ihm kurz zuvor entzogen worden wegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und wegen Fahrens trotz Fahrverbots, er hatte ihn erst ein paar Jahre, denn zuvor war er bereits mehrere Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht gestanden. Eine lange Latte von Voreintragungen war also die Hypothek, die den Angeklagten in der Gerichtsverhandlung in Bruck belastete. Der



Bewährung für Fahren ohne FE


Geldstrafe für Tierquälerei

2011-11-21 19:00:26 / 00346
Vor dem Amtsgericht München hatte sich vor einigen Wochen ein etwa vierzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen eines Falls der Tierquälerei zu verantworten. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, auf zwei Hundewelpen eingetreten zu haben und auch Pfefferspray eingesetzt zu haben. Dies ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft als Tierquälerei zu werten. Nach Angaben des Mannes habe er siich auf seinem Weg nach Hause auf dem Bürgersteig von den beiden Hunden belästigt gefühlt, da ihm die Hunde zwischen die Beine gelaufen seien, als er an ihnen habe vorbei gehen wollen. Da er von ihnen kurz zuvor schon einmal in die Hosenbeine gezwickt worden sei und seine Hose dabei zerrissen worden sei habe er sie abzuwehren versucht. Da sie sich von ihm nicht hätten abwehren lassen habe er das Pfefferspray eingesetzt.



Geldstrafe für Tierquälerei


Bewährung trotz Bew.-Versagens

2011-11-20 21:49:49 / 00345
Ende Oktober hatte sich ein Anfang Dreißiger (Verteidiger RA Florian Schneider) vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München I als Berufungskammer zu verantworten, der erstinstanzlich angeklagt worden war wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Bildern im Internet. Der Angeklagte war bereits im Jahre 2010 vom selben Richter am Amtsgericht München wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Bilder im Internet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, war jedoch kurz darauf von der Polizei ihrer Recherchen im Netz beim Herunterladen von Kinderpornos erwischt worden. Das hatte ihn in erhebliche Erklärungsnöte gebracht, da der Staatsanwalt nun eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte: Der Angeklagte war nämlich nicht nur innerhalb offener Bewährung, sondern schon kurz nach der vorangegangenen Verurteilung erneut strafällig geworden mit exakt demselben Delikt, weshalb er kurz zuvor verurteilt worden war.



Bewährung trotz Bew.-Versagens


Gefängnis f. Körperverletzung

2011-10-07 16:32:44 / 00344
Das Schwurgericht am Landgericht Kempten hat soeben insgesamt fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Tatvorwurf betraf die beiden Hauptangeklagte, da die nach der Überzeugung des Landgerichts Kempten das Opfer gemeinsam verprügelt hatten, so daß das Opfer, ein Bekannter von ihnen, an den Folgen der Schläge kurz darauf gestorben war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten alle fünf Angeklagte im Dezember letzten Jahres zusammen mit dem Opfer ein regelrechtes Saufgelage veranstaltet, in dessen Verlauf die beiden Hauptangeklagten ihr Opfer dann geradezu bestialisch mißhandelten, - so die Erkenntnisse des Schwurgerichts, - während die anderen Drei den Einsatz eines Notarztes verhindert hatten, wohl aus Angst vor der Polizei. Das Opfer wäre nach der Mißhandlung durchaus noch zu retten gewesen, hätten die anderen 3 Angeklagten den Notarzt nicht wiedeer abbestellt und damit den Tod mitverursacht.



Gefängnis f. Körperverletzung


Geldbuße f. Fundunterschlagung

2011-10-06 08:16:37 / 00343
Diese Woche mußte sich ein ehemaliger Profi-Fußballer von 1860 München vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Fundunterschlagung verantworten: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dieses Jahr bei einem Flug von Mailand nach London im Mai vier antike Münzen unterschlagen zu haben, die er im Flugzeug gefunden hatte. Hier waren sie von einem etwas schusseligen Griechen im Netz an der Rücklehne des Sessels des Vordermannes vergessen worden. Der 30-jährige Ex-Fußballer und seine Freundin dachten jedoch nicht daran, die Münzen bei der Fluggesellschaft abzuliefern, sondern steckten se ein, um sie bei einem Händler schätzen zu lassen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die vier antiken Münzen einen Wert von Euro 25.000. Die Anklage betrifft folgerichtig deshalb nicht nur den Fußballer, sondern auch seine Freundin.



Geldbuße f. Fundunterschlagung


Haft für Schlägerbande

2011-10-04 20:11:52 / 00342
Am Freitag letzter Woche mußten sich acht Jugendliche im Alter zwischen 17 und 19 Jahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten, denen die Staatsanwaltschaft Nürnberg vorgeworfen hatte, prügelnd durch Nürnberg gezogen zu sein und Passanten wahllos geschlagen und sogar mit Füßen gegen den Kopf getreten zu haben. Die acht waren nach den Feststellungen des Landgerichts vom Hauptbahnhof aus losgezogen und hatten zunächst zwei andere Jugendliche im Alter von 19 und 20 Jahren verprügelt und getreten. Insgesamt sechs weitere Passanten sind nach der Überzeugung der Jugendkammer Opfer der acht Angeklagten geworden, darunter ein 26-Jähriger, der mit drei Freunden in einer Discothek seinen Junggesellenabschied gefeiert hatte. Er war von den Angeklagten zu Boden geschlagen worden und so heftig mit Füßen gegen den Kopf getreten worden, daß er zahlreiche Brüche im Gesichtsbereich davon getragen hatte.



Haft für Schlägerbande


Haft für Schwarzfahrerei

2011-10-03 09:22:03 / 00341
Das Amtsgericht Augsburg hat letzte Woche einen 29-jährigen Mann wegen Schwarzfahrerei in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war innerhalb von nur drei Monaten 74 mal ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln In Ingolstadt, Treuchtlingen, Nürnberg und Augsburg erwischt worden. Der Gesamtschaden betrug nach den Feststellungen des Amtsgerichts Augsburg insgesamt Euro 1.200.



Haft für Schwarzfahrerei


Über 4 Jahre für Mißbrauch

2011-10-02 09:00:04 / 00340
Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II mußte sich diese Woche ein 49-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, die 13-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sowie ein weiteres Mädchen in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben: Nach der Überzeugung des Landgerichts München II hatte der Angeklagte die beiden Mädchen insbesondere an den Wochenenden während des Aufenthaltes bei seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und dazu genötigt, auch ihn im Intimbereich anzufassen. Dabei hat nach Auffassung des Gerichts auch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten eine große Rolle gespielt.



Über 4 Jahre für Mißbrauch


Haftbefehl für Maßkrugschläge

2011-10-01 09:06:22 / 00339
Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.



Haftbefehl für Maßkrugschläge


Weisungsbetreuung für Btm

2011-09-30 20:00:58 / 00338
Vergangenen Mittwoch mußte sich vor dem Amtsgericht München eine 16-Jährige (Verteidiger RA F. Schneider) verantworten, der die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, Marihuana in größten Mengen angekauft zu haben, um es mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nach den Ermittlungen der Kripo hatte die Angeklagte noch als 15-Jährige über Freunde zweimal jeweils 40 Gramm Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen weiterverkauft, unstreitig unter Anderem auch deshalb, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. der Gewinn war sehr überschaubar und die Sache flog schon nach dem zweiten Einkauf auf. Die Angeklagte hatte sofort nach ihrer Festnahme weit überschießend ausgesagt und dabei mehr gestanden, als man ihr zunächst nachweisen konnte: nur durch diese ihre Ausage war dem Mädchen ihr Handeltreiben nachzuweisen, da die Polizei hiervon noch gar nix gewußt hatte.



Weisungsbetreuung für Btm


Sozialstunden für Körperverl.

2011-09-27 18:25:31 / 00337
Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg hatten sich schon im letzten Jahr und dann nochmals diese und letzte Woche zwei Jugendliche (der eine verteidigt von RA F. Schneider) zu verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, Anfang letzten Jahres in einem Club in München andere Jugendliche geschlagen und verletzt zu haben. Unstitig hatte es wegen einer dummen Rederei des einen Zeugen zunächst eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten einerseits und dem Zeugen und seinen Begleitern andererseits gegeben haben, die dann in Handgreiflichkeiten der beiden Angeklagten gegen die anderen Jugendlichen gemündet sein sollen. Der Jüngere der beiden hatte von Anfang an zwei Ohrfeigen gegen zwei andere Jugendliche eingeräumt, der Ältere bestritt jegliche Tätlichkeiten gegen die Zeugen, räumte aber die verbale Auseinandersetzng ein.



Sozialstunden für Körperverl.


Freiheitsstrafe für gef. KV

2011-09-22 12:20:28 / 00336
Am Donnerstag mußten sich zwei Türken vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen wurde, vorletztes Jahr in ihrem türkischen Supermarkt einen Afghanen (RA F.Schneider) gemeinschaftlich mit einer Holzlatte verprügelt zu haben. Hintergrund dieser Tätlichkeit war die Behauptung der beiden Angeklagten, der Geschädigte habe in dem Supermarkt der Angeklagten Fleisch nicht bezahlt, also Ladendiebstahl im Wert von etwa Euro 50 begangen. Dieser Verdacht des hauptangeklagten Supermarktinhabers hatte dazu geführt, ihr Opfer aus dem Laden in den Hinterhof des Gebäudes zu bitten und zunächst zu versuchen, es dazu zu bewegen, Euro 500 zu bezahlen. Als der Afghane sich weigert holt einer der Beiden eine Holzlatte und schlägt das Opfer zunächst in die Kniekehle und dann auf den Kopf, während der andere den Geschädigten fest hält. Gleichzeitig zeigen sie ihn wegen Ladendiebstahls an.



Freiheitsstrafe für gef. KV


Arrest für Kartendiebstahl

2011-09-19 19:15:39 / 00335
Am Montag hatte sich ein 21-jähriger Mann (Verteidiger RA F. Schneider) vor dem Münchner Jugendschöffengericht zu verantworten, den die Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des Diebstahls einer Ec-Karte und Betrugs angeklagt hatte: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte noch als 20-Jähriger zu Hause aus der Jackentasche seines Onkels dessen Kreditkarte gestohlen und noch am selben Tag zwei Abhebungen am Geldautomaten über insgesamt knapp Euro 400 getätigt. Damit lautete der Tatvorwurf nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Computerbetrug in zwei Fällen. Der Schaden war vom Vater des Angeklagten noch vor der Verhandlung wiedergutgemacht worden. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war und eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen war erfolgte keine Anklage zum Erwachsenengericht.



Arrest für Kartendiebstahl


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